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Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
Als erwerbsfähige Hilfebedürftige können Sie unter bestimmten Voraussetzungen an Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung teilnehmen. Ziel dieser Teilnahme ist es, Ihre individuelle Beschäftigungsfähigkeit zu fördern. Dies kann in Form von Einzel- und/oder Gruppenmaßnahmen geschehen. Hierbei geht es darum, Ihre Fertigkeiten und Fähigkeiten zu festigen und auszubauen. Diese Maßnahmen können – je nach Bedarf – unterschiedlich ausgerichtet sein und umfassen folgende Bereiche:
- Unterstützung bei der Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt (z.B. Maßnahmen zur beruflichen Orientierung)
- Feststellung, Beseitigung oder Verringerung von Vermittlungshemmnissen (z.B. Bewerbungstraining)
- Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
- Heranführung an eine selbständige Tätigkeit (z.B. Existenzgründerseminar)
- Stabilisierung einer Beschäftigungsmaßnahme (z.B. Nachbetreuung)
- Maßnahmen bei Arbeitgebern (z.B. Praktikum über die Dauer von max. 4 Wochen beim selben Arbeitgeber)
- Maßnahmen zur Kenntnisvermittlung (z.B. Kurzqualifizierungen über die Dauer von max. 8 Wochen)
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie durch Ihren Casemanager.
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Stand: 11.10.2010
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