Trinkwasserschutzzonen / Textliche Darstellung
Wasserschutzgebiete
Unter einem Wasserschutzgebiet ist ein Teil eines Trinkwassereinzugsgebietes zu verstehen, in dem zum Schutz des Grundwassers Nutzungseinschränkungen bestehen. Die Trinkwasserschutzgebiete sind in den amtlich ausgewiesenen Fassungsbereich sowie die engeren und weiteren Schutzzonen untergliedert.
Unterschieden werden 3 Zonen:
Mit der Schutzzone I wird der unmittelbare Bereich der Wassergewinnung gekennzeichnet. In dieser Zone ist alles verboten, was nicht der Wasserförderung dient.
In Schutzzone II (Mintard) liegen Grundwasserbereiche, die weniger als 50 Tage benötigen, um die Trinkwasserbrunnen zu erreichen.
Schutzzone III umfasst die gesamten weiteren Einzugsbereiche der Wassergewinnungsanlagen. Da dieses Einzugsgebiet weiter als 2 km reicht, ist eine Aufgliederung in eine Zone III a bis 2 km Entfernung ab Fassung und eine Zone III b bis zur Grenze des Einzugsgebietes vorgenommen worden.
Überschwemmungsgebiet
Überschwemmungsgebiete sind Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern und Deichen oder Hochufern sowie sonstige Gebiete, die bei Hochwasser überschwemmt oder durchflossen oder die für Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht werden. Die Länder setzen die Überschwemmungsgebiete fest und erlassen die dem Schutz vor Hochwassergefährdung dienenden Vorschriften. Die entlang der Ruhr ausgewiesenen Gebiete sind in ihrer Funktion als natürliche Rückhalteflächen zu erhalten.
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Kontext
Stand: 18.01.2011













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