Anzeige nach § 13 Abs.5 der Trinkwasserverordnung 2011 Großanlagen zur Trinkwassererwärmung (TWE)
Bei mehreren getrennten Warmwasseranlagen in einem Gebäude bitte je Anlage eine separate Anzeige ausfüllen
Umfang der Untersuchung
Es sind pro TWE mindestens drei Proben zu entnehmen und zu untersuchen und zwar am Ausgang TWE (Vorlauf Zirkulation), Rücklauf Zirkulation und an der vom TWE entferntesten Warmwasserentnahmestelle. Gibt es im Hause mehrere (senkrechte) Verteilungsstränge, so ist an jedem Strang eine Probe zu entnehmen. Unter Umständen sind auf Anordnung des Gesundheitsamtes auch noch mehr Proben zu untersuchen.
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