Trinkwasserverordnung - Anzeige nach § 13 Abs. 5

Anzeige nach § 13 Abs.5 der Trinkwasserverordnung 2011 Großanlagen zur Trinkwassererwärmung (TWE)
 

Bei mehreren getrennten Warmwasseranlagen in einem Gebäude bitte je Anlage eine separate Anzeige ausfüllen
 

Eingentümer/Inhaber der Anlage

Anlagenstandort

Art der Gebäudenutzung
gewerblich
öffentlich

Angaben zu den Wohneinheiten und zur Anzahl der Personen

Technik der Trinkwassererwärmung

Wärmetauscher separat vorhanden
mit Speicher
ohne Speicher

Wartungsvertrag für die TW-Installation
ja
nein

Probeentnahmestellen an TWE zur Untersuchung nach DVGW W 551 vorhanden
ja
nein
werden nachgerüstet

Umfang der Untersuchung

Es sind pro TWE mindestens drei Proben zu entnehmen und zu untersuchen und zwar am Ausgang TWE (Vorlauf Zirkulation), Rücklauf Zirkulation und an der vom TWE entferntesten Warmwasserentnahmestelle. Gibt es im Hause mehrere (senkrechte) Verteilungsstränge, so ist an jedem Strang eine Probe zu entnehmen. Unter Umständen sind auf Anordnung des Gesundheitsamtes auch noch mehr Proben zu untersuchen.



Leitungsstränge

Leitungsschema / Strangschema / Anlagenschema / Pläne vorhanden
ja
nein

Wasseruntersuchungen auf Legionellen in den letzten 12 Monaten
ja
nein

Maximale koloniebildende Einheiten je 100 ml (bitte Befund beilegen)
Zustimmung zur elektronischen Datenspeicherung

Kontakt


Stand: 23.11.2011

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