Übersicht über Einkommensgrenzen und Bruttoeinkommen in NRW

Stand: 1. Januar 2010

Wie hoch dürfen Bruttoeinkünfte sein, um einen Wohnberechtigungsschein zu erlangen?

 

Zahl der zum Haushalt rechnenden Personen

Erwerbsbeteiligung

Einkommensgrenze nach dem WoFG

Bruttoeinkommen

1

Angestellte/Arbeiter

17.000 Euro

26.677 Euro

 

Beamte

17.000 Euro

22.714 Euro

 

Rentner

17.000 Euro

18.990 Euro

 

Erwerbslose

17.000 Euro

17.200 Euro

2

Angestellte/Arbeiter

20.500 Euro

38.041 Euro*

 

Beamte

20.500 Euro

32.330 Euro*

 

Rentner (2 Rentner)

20.500 Euro

27.426 Euro*

 

Erwerbslose

20.500 Euro

24.900 Euro*

3

Ehepaar mit 1 Kind

Angestellte/Arbeiter

25.800 Euro

40.010 Euro

 

Beamte

25.800 Euro

33.996 Euro

4

Ehepaar mit 2 Kindern

Angestellte/Arbeiter

31.100 Euro

48.041 Euro

 

Beamte

31.100 Euro

40.791 Euro

5

Ehepaar mit 3 Kindern

Angestellte/Arbeiter

36.400 Euro

56.071 Euro

 

Beamte

36.400 Euro

47.586 Euro

* Freibetrag in Höhe von 4.000 Euro für Zweipersonenhaushalte ist bereits berücksichtigt.

Alle ausgewiesenen Bruttoeinkommen sind auf typische Fälle abgestimmt. In Einzelfällen können die Beträge variieren. In einigen Fällen sind z.B. Freibeträge zulässig, die das anrechenbare Einkommen schmälern (bei jungen Familien, bei Schwerbehinderung beziehungsweise Pflegebedürftigkeit, bei Vorliegen von Unterhaltsverpflichtungen). 

Auch wenn die Einkommensgrenze nur geringfügig (bis zu fünf von Hundert) überschritten wird, kann ein (Ausnahme-) Wohnberechtigungsschein erteilt werden.

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Stand: 05.01.2012

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