Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
Die Umweltverträglichkeitsprüfung umfasst die Prüfung der Auswirkungen eines Vorhabens auf die Umwelt, d.h. die Auswirkungen auf Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft.
Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen wird die Umweltvorsorge bei der Stadt Mülheim an der Ruhr besonders beachtet. Zu diesem Zweck werden im Amt für Umweltschutz bereits seit Anfang der 90er Jahre freiwillige Umweltverträglichkeitsprüfungen für Bebauungspläne durchgeführt.
Mit der Novellierung des UVP-Gesetzes 2001 sind die Kommunen jetzt auch verpflichtet, jeden B-Plan auf UVP-Pflicht zu überprüfen und gegebenenfalls eine Vorprüfung bzw. eine UVP-Prüfung in Form eines Umweltberichtes durchzuführen. Ab Mitte 2004 wird aufgrund gesetzlicher Neuregelungen für jeden Bebauungsplan eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen sein.
Zur Durchführung einer UVP werden detaillierte Prüfungen der verschiedenen Schutzgüter, d.h. der Auswirkungen auf Mensch und Umwelt, vorgenommen und ausführlich dargestellt. Neben der Auswertung von Landschaftspflegerischen Begleitplänen, dem Landschaftsplan, Klimagutachten, Bodenuntersuchungen, Gefährdungsabschätzungen und gegebenenfalls Lärmgutachten werden hierzu häufig zusätzliche Einzelgutachten benötigt, die als Grundlage zur Abwägung im Verfahren herangezogen werden.
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Stand: 21.12.2010













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