Umzug
Sollten ein Umzug erforderlich werden, ist im Vorfeld – bevor Kosten entstehen oder Verträge abgeschlossen werden – die Zusicherung der Sozialagentur zu den Aufwendungen für die neue Unterkunft einzuholen. Ohne Zusicherung können etwaig entstehende Kosten nicht übernommen werden. Diese sind von Ihnen selbst zu tragen.
Bei der Suche nach einer anderen Wohnung sollten Sie beachten, dass die Kosten für Unterkunft und Heizung angemessen sind.
Nähere Informationen zu diesem Thema und Antworten auf konkrete Fragen erhalten Sie durch Ihren Ansprechpartner im Bereich der Leistungsgewährung.
Außerdem können Sie sich auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales – BMAS – zum Thema Umzug informieren.
Kontakt
Stand: 11.10.2010








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