Unschädlichkeitszeugnis

Es kann vorkommen, dass bei einer Grundstücksteilung eine der neuen Teilflächen von einer Grundbuchbelastung freigestellt werden soll. Anstelle einer besonderen Beurkundung kann bei bestimmten Voraussetzungen (z.B. Abtretung einer geringen Straßenlandfläche) dieses durch das Katasteramt festgestellt werden.
Auch hier sind jeweils die Inhaber der Rechte anzuhören. Die Ausstellung wird daher in der Regel einen mehrwöchigen Zeitraum in Anspruch nehmen. Die Bescheinigung ist kostenpflichtig.

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Stand: 04.05.2012

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