Unterhaltssicherungsbehörde für freiwillig Wehrdienstleistende

Die Unterhaltssicherungsbehörde der Stadt Mülheim an der Ruhr sichert für freiwillig wehrdienstleistende Frauen und Männer den Lebensbedarf für die Zeit des freiwilligen Wehrdienstes.

Hierzu zählen unter anderem die:

  • Zahlung von Miet- und Wirtschaftsbeihilfe
  • Übernahme bestimmter Versicherungsbeiträge
  • Unterhalt für Familienangehörige

Unterhaltssicherungsbehörde für Wehr- und ZivildienstleistendeFür Wehrübende gibt es Verdienstausfallentschädigungen bzw. Leistungen für Selbständige.

Sie können sich an die Unterhaltssicherungsbehörde wenden, sobald Sie einen Bescheid über die Einberufung zum freiwilligen Wehrdienst erhalten haben.

Auskünfte und Beratung erhalten Sie bei der Unterhaltssicherungsbehörde.

Kontakt


Stand: 29.11.2011

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