Unterrichtsbefreiung

Sind die Mädchen am Girls' Day vom Unterricht freigestellt?  

In fast allen Bundesländern empfehlen die Kultusministerien die Teilnahme am Mädchen-Zukunftstag für alle Schülerinnen der Klassen 5 bis 10. Der Aktionstag als Projekttag der Schule ermöglicht auch weitere schulinterne Angebote und jungenspezifische Programme am Aktionstag. Er gilt als zusätzlicher und sinnvoller Baustein innerhalb der Programme und Aktivitäten der Schulen zur Berufsorientierung in den unterschiedlichen Jahrgangsstufen. Eine Vor- und Nachbereitung des Zukunftstages erfolgt in der Regel in der Schule.

Für die Teilnahme am Girls' Day können die Schülerinnen auch individuell auf Antrag der Eltern vom Schulunterricht freigestellt werden, sollte der Girls' Day nicht als Schulveranstaltung durchgeführt werden. Die Erziehungsberechtigten reichen den Antrag auf Freistellung bei der Schule ein. Dieser gewährt in der Regel die Freistellung vom Unterricht.

Antrag auf Freistellung vom Unterricht

Kontakt



Stand: 04.11.2011

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