Untersuchungsberechtigungsschein für Berufsanfänger
Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen und deshalb ärztlich untersucht werden müssen, erhalten im Bürgeramt einen Untersuchungsberechtigungsschein.
Dem untersuchenden Arzt, der frei gewählt werden kann, ist dieser Untersuchungsberechtigungsschein auszuhändigen.
Unterlagen
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Bitte bringen Sie diese Unterlagen mit:
Personalausweis oder Reisepass
Gebühren
keine
Kontakt
Stand: 09.12.2011















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