Untersuchungsberechtigungsschein für Berufsanfänger
Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen und deshalb ärztlich untersucht werden müssen, erhalten im Bürgeramt einen Untersuchungsberechtigungsschein, sofern sie mit Hauptwohnsitz in Mülheim an der Ruhr gemeldet sind.
Dem untersuchenden Arzt, der frei gewählt werden kann, ist dieser Untersuchungsberechtigungsschein auszuhändigen.
Unterlagen
-
Bitte bringen Sie diese Unterlagen mit:
Personalausweis oder Reisepass
Gebühren
- keine -
Kontakt
Stand: 03.04.2013
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