Untersuchungsberechtigungsschein für Berufsanfänger*innen

Untersuchungsberechtigungsschein für Berufsanfänger*innen

Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen und deshalb ärztlich untersucht werden müssen, benötigen hierfür einen Untersuchungsberechtigungsschein (UBS). 

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Der UBS kann ganz einfach online beantragt werden. Rufen Sie den Online-Antrag unter www.untersuchungsberechtigungsschein.de auf, melden Sie sich mit Ihrem Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion an und geben Sie die weiteren Daten ein. Hier wird nur die Ausweis-App2 benötigt. Nach dem Absenden erhalten Sie innerhalb weniger Sekunden den Untersuchungsberechtigungsschein mit der sogenannten UBS-ID, sowie den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres ärztlichen Termins. Beide Dokumente können gespeichert und ausgedruckt werden.

Den untersuchenden Ärzt*innen, die frei gewählt werden können, ist dieser Untersuchungsberechtigungsschein auszuhändigen.

 

Unterlagen

Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis (mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion)
  • oder Aufenthaltstitel (mit freigeschalteter Onlinefunktion)
  • oder eID-Karte

 

Gebühren

Gebühren

  • Keine

 

Kontakt

Kontakt

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Stand: 27.10.2023

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