Urkundenservice

Nicht selten im Leben müssen Ereignisse und Tatsachen durch Urkunden nachgewiesen werden, um z. B. Kindergeld zu beantragen, heiraten zu können, eine Erbangelegenheit vor dem Nachlassgericht zu klären, oder private und gesetzliche Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Die Standesämter stellen aus den bei ihnen geführten Personenstandsregistern beweiskräftige Urkunden, beglaubigte Auszüge und Abschriften her.

Wenn Sie selbst oder eine von Ihnen bevollmächtigte Person bei uns mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass vorsprechen wird Ihnen die Urkunde sofort ausgehändigt.
Sie können die Urkunden auch telefonisch, per Post oder per e-mail anfordern. Die Anforderung können Sie per Post oder auch online stellen.

Gebühren

Gebühren

  • Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch 10,00 Euro
  • Auszug aus dem Geburts-, Heirats-, Sterbe- und Lebenspartnerschaftsregister je 10,00 Euro
  • Internationale Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden je 10,00 Euro
  • Jede weitere Ausfertigung von Urkunden, die gleichzeitig bestellt werden je die Hälfte der Gebühr
  • Gebührenfrei sind z. B. Urkunden für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung
Kontakt

Kontakt


Stand: 04.05.2011

[schließen]

Fehler melden

Sie haben einen Fehler gefunden? Bitte teilen Sie ihn uns mit. Ein Redakteur wird sich umgehend darum kümmern.

Ihre Nachricht

Sicherheitscode (Was ist das?)

 

Bookmarken | Drucken | PDF-Version | RSS-Feed | Fehler melden

Transparenter Pixel