Urnenkammen

Urnenwände und Urnenstelen

Eine Urnenkammer ist eine Gemeinschaftsanlage.

Im Unterschied zu einer Urnen-Erdgrabstätte dürfen Kranz- und Blumenschmuck nur an den dafür ausgewiesenen Plätzen niedergelegt werden.

Das Anbringen von Grabzubehör, Grablampen, Vasenhaltern oder ähnlichem ist nicht zulässig.

Beisetzungsmöglichkeit:

je Kammer bis zu 3 Urnen (dann ohne Schmuckurnen)

Wahlmöglichkeit:

Nur auf den Friedhöfen Broich und Dümpten

Ruhezeit:

25 Jahre

Nachkauf/Wiederbelegung möglich

Urnenkammern in Stelen (einzeln stehend) und Urnenwänden (im Verbund) Die Lage der Urnenkammer kann frei ausgewählt werden. Jede Kammer kann bis zu drei Urnen (ohne Schmuckurnen) aufnehmen, so dass sich diese Grabart für Familienangehörige eignet, die beabsichtigen, sich in Urnen und gemeinsam bestatten zu lassen

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Stand: 18.01.2012

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