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Urnenkammen
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Urnenwände und Urnenstelen |
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Eine Urnenkammer ist eine Gemeinschaftsanlage. Im Unterschied zu einer Urnen-Erdgrabstätte dürfen Kranz- und Blumenschmuck nur an den dafür ausgewiesenen Plätzen niedergelegt werden. Das Anbringen von Grabzubehör, Grablampen, Vasenhaltern oder ähnlichem ist nicht zulässig. |
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Beisetzungsmöglichkeit: |
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je Kammer bis zu 3 Urnen (dann ohne Schmuckurnen) |
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Wahlmöglichkeit: |
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Nur auf den Friedhöfen Broich und Dümpten |
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Ruhezeit: |
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25 Jahre |
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Nachkauf/Wiederbelegung möglich |
Kontakt
Stand: 18.01.2012













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