Vorhabenbezogener Bebauungsplan U 20(V) - Gracht
Der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr hat in seiner Sitzung am 1. März 2012 den Satzungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Gracht - U 20(v)" gefasst.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 15. März 2012 ist der Bebauungsplan rechtskräftig.
Ziele der Planung:
- Errichtung von 14 Wohneinheiten in Form von 7 Doppelhäusern mit Garage als Ergänzung des vorhandenen Wohngebietes
- Die Gebäude werden zweigeschossig mit Flachdach und Staffelgeschoss ausgebildet
- Erschließung erfolgt über eine private Stichstraße mit Wendeanlage
Pläne:
Schriftliche Anfragen richten Sie bitte an:
Amt für Stadtplanung, Bauaufsicht und Stadtentwicklung
Postfach 10 19 53
45466 Mülheim an der Ruhr
oder
amt61@muelheim-ruhr.de
Allgemeine Informationen:
Die hier freigestellten Texte und Pläne dienen zur allgemeinen Information, ein Rechtsanspruch kann daraus nicht abgeleitet werden. Die Originale sind im Planungsamt während der Öffnungszeiten einsehbar.
Für nähere Informationen zum aktuellen Stand der Planung wenden Sie sich bitte an die zuständigen Ansprechpartner im Amt für Stadtplanung, Bauaufsicht und Stadtentwicklung.
Hinweise:
Kontakt
Kontext
- Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Gracht - U 20(v) (Dateigröße: 127 KB/-typ: pdf)
- Textliche Festsetzungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Gracht - U 20(v) (Dateigröße: 60 KB/-typ: pdf)
Stand: 19.04.2012













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