Verbraucherbeschwerde
Wenn Sie
- Produkte gekauft haben, die offensichtlich eine abweichende Beschaffenheit aufweisen
- schwere hygienische Mängel in einem Betrieb beobachtet haben oder
- den Verdacht haben, ein Produkte sei mit einer falschen Preisangabe ausgezeichnet
können Sie sich bei der Lebensmittelüberwachung telefonisch, schriftlich, per Fax, per Email oder zur Niederschrift beschweren. Außerdem können Sie das Produkt als Beschwerdeprobe im Ordnungsamt zur kostenlosen Untersuchung abgeben.
Anonymen Beschwerden wird nicht nachgegangen!
Ahndung von Verstößen
Wurden bei den Hygienekontrollen oder im Ergebnis der Probenuntersuchung Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Bestimmungen festgestellt, so werden geeignete Maßnahmen eingeleitet, um den rechtmäßigen Zustand wieder herzustellen. Festgestellte Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten werden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen verfolgt und geahndet.
Weitere Informationen
Für weitere Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Lebensmittelüberwachung unter der
Telefonnummer: 0208 / 455-3266 oder Faxnummer: 0208 / 455-3899 und
E-Mailadresse: lebensmittelueberwachung@muelheim-ruhr.de gerne zur Verfügung.
Kontakt
Stand: 21.12.2011














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