Verbrennen von Gartenabfällen / Brauchtumsfeuer
Das Verbrennen von Gartenabfällen ist nicht erlaubt!
Aus Gründen des Imissionsschutzes verbietet die Satzung über die Abfallentsorgung diese Art der Entsorgung organischer Abfälle jetzt ausdrücklich! Schließlich gibt es wesentlich ökologischere Wege, sich dieser Abfälle zu entledigen.
Entsorgungsalternativen:
Angefangen von der Biotonne oder dem eigenen Komposter über den Grünschnitt-Container beim Schadstoffmobil bis zur kostenlosen Anlieferung am Receyclinghof in der Pilgerstraße 25.
Ausnahmen:Regional übliche Brauchtumsfeuer, sogenannte Traditionsfeuer wie Oster- oder Martinsfeuer - solange sie nicht doch der klammheimlichen Entsorgung dienen (was an der Art und Menge des "Brennstoffs" unschwer festzustellen wäre).
Grundsätzlich darf durch ein Feuer die Nachbarschaft nicht belästigt werden!
Ein Lagerfeuer im Wald ist generell verboten. Dies gilt auch für Parks und Grünanlagen, wenn nicht spezielle Grill- oder Feuerplätze eingerichtet sind.
Hinweise und Tipps:
Auch die "legalen" Feuer dürfen nicht qualmen. Und beachtet werden muss unbedingt, dass die pflanzlichen Abfälle wie Äste, Zweige unmittelbar vor dem Entzünden des Feuers aufgebaut oder umgelagert werden müssen. Dort könnten sich Vögel eingenistet haben oder Igel noch ihren Winterschlaf halten!
Zum Schutz aller Beteiligten und vor ungewollter Brandausbreitung sollten folgende Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden:
- Bei der Wahl der Feuerstelle muss ausreichend Abstand von Bebauung und brennbaren Gegenständen gehalten werden.
- Der Untergrund darf selbst nicht brennbar sein.
- Die Windrichtung ist zu beachten.
- Das Feuer muss vor dem Zugriff von Kindern geschützt werden und muss ständig, bis zum vollständigen Erlöschen, von erwachsenen Personen beaufsichtigt werden.
- Sicherheitshalber sollte immer ein oder mehrere Eimer Wasser bereitstehen oder ein Gartenschlauch angeschlossen sein.
- Brennbare Flüssigkeiten, wie Spiritus oder Grillanzünder dürfen wegen der möglichen Stichflammenbildung gar nicht verwendet werden.
- Bei Waldbrandgefahr sind auch Brauchtumsfeuer in Waldnähe nicht erlaubt.
Um Fehlalarmierungen zu vermeiden, sollte man Oster- oder Martinsfeuer vorher bei der Feuerwehr anmelden. Ansprechpartner ist hier Michael Roes (siehe Kontakte).
Wird ein Brauchtumsfeuer nicht angemeldet und kommt es zu einer Alarmierung der Feuerwehr, ist der Löschzugeinsatz für den Verursacher kostenpflichtig!
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Feuerwehr unter den unten genannten Kontakten.
Kontakt
Stand: 15.05.2012













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