Verfahren zur Propylenleitung vor dem Abschluss
Das Mitte 2005 eingeleitete Planfeststellungsverfahren für die auf rund neun Kilometern über das Mülheimer Stadtgebiet führende neue Pipeline der Propylenpipeline Ruhr GmbH steht kurz vor dem Abschluss.
Mit Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf vom 30. November 2006 wurde für das Vorhaben zur Errichtung und den Betrieb der Rohrfernleitungsanlage zum Transport von druckverflüssigtem Propylen von Köln-Worringen nach Duisburg-Meiderich (Sektion 5) der Plan festgestellt.
In dem Planfeststellungsbeschluss ist über alle rechtzeitig vorgetragenen Einwendungen, Forderungen und Anregungen entschieden worden.
Der Planfeststellungsbeschluss liegt mit den Planunterlagen noch bis zum 16. Januar 2007 bei der Stadtverwaltung im Service-Center Bauen, Ruhrstraße 32-34 aus.
Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage erhoben werden. Als Zeitpunkt der Zustellung gilt der letzte Tag der Auslegungsfrist. Für Beteiligte, denen der Planfeststellungsbeschluss mit Postzustellungsurkunde oder Empfangsbekenntnis zugestellt wurde, ist dagegen der Zeitpunkt der individuellen Zustellung maßgeblich.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Kontakt
Stand: 03.01.2007













[schließen]
Bookmarken bei