Vergnügungssteuer spielend melden

Ein vom WEB-Team der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr entwickeltes Verfahren ermöglicht neuerdings die Meldung von Spielautomaten an das städtische Steueramt auch über das Internet.

Dabei erhält jeder Unternehmer, der ein Gerät (oder mehrere) anmeldet, einen persönlichen Zugang, so dass er bei Änderungen lediglich seine Aktualisierungen melden muss. Eine Übergabe der erfassten Daten ist sogar an das örtliche Kassenverfahren beim Steueramt möglich. Die Erhebung der Vergnügungssteuer auf Spielautomaten erfolgt nicht ausschließlich zum Ziel der Einnahmenerzielung. Gleichzeitig soll auch die Aufstellung von Spielautomaten eingedämmt werden. Die Steuer wird nach den Bestimmungen einer örtlichen Satzung erhoben. Das Halten von Spielautomaten oder ähnlichen Automaten ist die verbreitetste Form der vergnügungssteuerpflichtigen Veranstaltungen. Die Aufstellung solcher Automaten ist in den meisten Gemeinden zur Vergnügungssteuer anzumelden. Je nach Aufstellort gelten dabei oft unterschiedliche Steuerbeträge.

Das in Mülheim an der Ruhr entwickelte Verfahren benötigt lediglich einen Webserver sowie eine gängige MySQL-Datenbank. Da das Verfahren durchgehend für die Browseroberfläche konzipiert wurde, ist für die Mitarbeiter jeder Rechner mit einem beliebigen Internetbrowser als Arbeitsstation vollkommen ausreichend. Eine Systembindung an Windows, Linux oder ein anderes Betriebssystem ist nicht notwendig. Das Verfahren kann auch von anderen Gemeinden verwendet werden.

Ansprechpartner zur Technologie: Stadt Mülheim an der Ruhr Zentrale Dienste Manfred Busch Telefon 02 08 / 4 55 10 13 Telefax 02 08 / 4 55 58 10 13 E-Mail: Manfred.Busch@stadt-mh.de Internet: www.muelheim-ruhr.de

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Stand: 31.07.2006

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