Verkehrsbetriebe: "Alte Fahrkarten aus dem Vorjahr gelten vorerst weiter"
Seit Januar 2003 ist der neue Tarif für den Barkauf und die Monatskarten bei den Verkehrsbetrieben gültig.
Was kann man tun, wenn man noch alte Fahrkarten hat?
So wie in jedem Jahr können die Fahrgäste ihre auf Vorrat gekauften Fahrkarten weiter nutzen und „abfahren“. Dazu hat man bis zum 28. Februar 2003 Zeit. Doch auch dann kann man die Fahrkarte noch in Zahlung geben und der Restbetrag wird beim Kauf einer neuen Fahrkarte für 2003 verrechnet. Bis Ende des Jahres erstattet die Mülheimer Verkehrsgesellschaft MVG in ihren KundenCentren und Vorverkaufsstellen alte Fahrkarten.
Was kann man tun, wenn man noch alte Fahrkarten hat?
So wie in jedem Jahr können die Fahrgäste ihre auf Vorrat gekauften Fahrkarten weiter nutzen und „abfahren“. Dazu hat man bis zum 28. Februar 2003 Zeit. Doch auch dann kann man die Fahrkarte noch in Zahlung geben und der Restbetrag wird beim Kauf einer neuen Fahrkarte für 2003 verrechnet. Bis Ende des Jahres erstattet die Mülheimer Verkehrsgesellschaft MVG in ihren KundenCentren und Vorverkaufsstellen alte Fahrkarten.
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Stand: 06.01.2003













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