Verlängerung eines Kinderreisepasses
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Wichtiger Hinweis: Das Bürgeramt kann grundsätzlich keine rechtsverbindlichen Auskünfte über die Einreisebestimmungen der einzelnen Staaten erteilen. |
Eltern von Kindern, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und in Mülheim an der Ruhr gemeldet sind, können vor Ablauf der Gültigkeit die Verlängerung eines Kinderreisepasses beantragen.
Die Einverständniserklärung beider Eltern ist erforderlich, wenn beide sorgeberechtigt sind.
Ansonsten kann der Antrag durch den sorgeberechtigten Elternteil gestellt werden, wenn das Sorgerecht anhand eines Sorgerechtsbeschlusses oder eines rechtskräftigen Scheidungsurteils nachgewiesen wird. Das entsprechend auszufüllende Formular "Antrag der Eltern (Sorgeberechtigten) für Ausweise/Pässe der Kinder" wird zum Ausdruck am Ende dieses Beitrags zur Verfügung gestellt.
In Zweifelsfällen sollten Sie dazu unbedingt vorher telefonischen Kontakt mit dem Bürgeramt aufnehmen.
Die Anwesenheit des Kindes ist erforderlich!
Unterlagen
Bitte bringen Sie diese Unterlagen mit:
- den bisherigen Kinderreisepass,
- ein aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild (35 x 45 mm mit hellem Hintergrund);
- gegebenenfalls Sorgerechtsbeschluss oder rechtskräftiges Scheidungsurteil, aus dem das alleinige Sorgerecht hervorgeht,
- die Personalausweise oder Reisepässe der Sorgeberechtigten,
- der Personalausweis oder Reisepass des/der alleinigen Sorgeberechtigten
Formulare
Antrag der Eltern (Sorgeberechtigten) für Ausweise/Pässe der Kinder
Der Antrag kann am Ende dieses Beitrages ausgedruckt werden.
Gebühren
6,- Euro
Kontakt
Kontext
- Erklärung der Erziehungsberechtigten zur Beantragung eines Kinderreisepasses (Dateigröße: 38 KB/-typ: pdf)
Stand: 19.04.2012














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