Verlust oder Diebstahl von Kennzeichenschildern
Nach einem Diebstahl von Kennzeichenschildern muss eine Anzeige bei der Polizei erfolgen.
In jedem Fall ist nach Verlust oder Diebstahl von Kennzeichenschildern eine Umkennzeichnung des Fahrzeugs auf neue Kennzeichenschilder erforderlich.
Einen Antrag auf neue Kennzeichen können Sie beim Bürgeramt stellen.
Unterlagen
Bitte bringen Sie diese Unterlagen mit:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass,
- bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung sowie Personalausweis oder Pass eines Geschäftsführers oder Prokuristen,
- Zulassungsbescheinigung I (ehemals Fahrzeugschein),
- Zulassungsbescheinigung II (ehemals Fahrzeugbrief),
- Bescheinigung über die Hauptuntersuchung (TÜV),
- wenn Sie sich vertreten lassen wollen, benötigt Ihr Vertreter Ihre schriftliche Vollmacht und Ihren Personalausweis oder Reisepass; zusätzlich muss sich Ihr Vertreter auch selbst ausweisen können (weitere Informationen zur Vollmacht erhalten Sie in den weiter untenstehenden Links) und
- bei Diebstahl einen Nachweis über die erfolgte Diebstahlsanzeige bei der Polizei. Dann ist im Bürgeramt keine eidesstattliche Versicherung mehr erforderlich.
- Wenn nur ein Kennzeichen gestohlen oder verloren wurde, ist das noch vorhandene Kennzeichenschild zwecks Entstempelung mitzubringen und
- eidesstattliche Versicherung des Halters/der Halterin (kann auch im Bürgeramt ausgestellt werden).
Formulare
Keine (werden alle unmittelbar im Bürgeramt erstellt)
Gebühren
- 26,80 Euro
gegebenenfalls zuzüglich:
- 3,60 Euro Zuteilung einer Zulassungsbescheinigung II (ZKBII)
- 5,10 Euro Umtausch der alten Papiere in eine Zulassungsbescheinigung II
- 10,00 Euro eidesstattliche Versicherung
- 10,20 Euro Wunschkennzeichen
- 10,20 Euro für die Rücksendung der ZBII an die Bank (Leasing, Finanzierung)
Fremdkosten:
- ca. 15,00 Euro pro Schild beim Schildermacher Ihrer Wahl
Kontakt
Stand: 18.04.2012














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