Vermesser haben Sorgen – Vermessungspunkte „verschwinden“

Trigonometrische Punkte und Nivellementpunkte sind Vermessungspunkte. Sie sind wichtig, denn sie bilden die Grundlage der Landesvermessung.
Die trigonometrischen Punkte (TP) sind Voraussetzung für die Herstellung und die laufende Ergänzung der Landkarten und der Katasterkarten. Auf ihnen beruhen der Nachweis und die Sicherung der Grundstücksgrenzen im Liegenschaftskataster.
Die TP‘s sind in der Regel durch vierkantig behauene Granitpfeiler im Erdbogen festgelegt. Sie sind durch ein Kreuz, die Buchstaben TP oder AP und ein Dreieck markiert.
Die Nivellementpunkte (NivP) dienen als Ausgangspunkte für die Höhenangaben in Landkarten und in Lageplänen aller Art. Auch für ingenieurtechnische Arbeiten, z. B. Straßen-, Kanal- und Brückenbau, werden sie verwendet.
Die NivP sind durch Metallbolzen markiert, die sich meist an den Außenwänden dauerhafter und standsicherer Gebäude befinden. Wo keine Gebäude vorhanden sind, werden die Bolzen in besonders gesetzten Festlegungspfeilern aus Granit oder Beton eingebracht. Der tonnen-, kugel- oder birnenförmige Kopf der Metallbolzen trägt meist die Inschrift "HP" (Höhenfestpunkt) oder "NivP".
Die Bestimmung der TP und der NivP ist eine schwierige technische Aufgabe, für die das Land hohe Kosten aufwendet. Wegen ihrer großen Bedeutung für die Allgemeinheit ist es deshalb sehr wichtig, dass ihre „Vermarkungen“ unverändert erhalten bleiben.
Die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Grundstücken und Bauwerken, auf denen bzw. an denen TP oder NivP festgelegt sind, werden deshalb gebeten, für die unversehrte Erhaltung, die Erkennbarkeit und die Verwendbarkeit der Vermessungsmarken zu sorgen.
In der Vergangenheit wurden oftmals leichtfertig diese wichtigen Vermessungspunkte beschädigt, zerstört oder überbaut, z.B. durch Wäremdämmung an Gebäuden.
Die Gefährdung eines trigonometrischen Punktes oder Nivellementpunktes sollte unverzüglich dem Vermessungsdienst der Stadt Mülheim an der Ruhr, Tel.: 4 55 62 52, 4 55 62 03 oder 4 55 62 63, gemeldet werden, bittet die Stadtverwaltung.

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Stand: 22.03.2002

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