Vermietung von Schulräumen und -grundstücken

Aula Willy-Brandt-Gesamtschule. 06/2010Nach Maßgabe der vom Rat der Stadt erlassenen Benutzungs- und Entgeltordnung können schulfremden Personen oder Gruppen - die gemeinnützige Zwecke sportlicher, sozialer, religiöser, politischer oder kultureller Art verfolgen - Schulräume und Schulhöfe zur Verfügung gestellt werden; auch für gewerbliche oder private Zwecke können Schulen zukünftig genutzt werden.

Das für die außerschulische Nutzung zu entrichtende Entgelt bestimmt sich nach Art und Umfang der Nutzung. Nähere Informationen - insbesondere zu den Entgelten - werden Ihnen gerne persönlich erteilt.

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Stand: 27.03.2012

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