Vermietung von Schulräumen und -grundstücken
Nach Maßgabe der vom Rat der Stadt erlassenen Benutzungs- und Entgeltordnung können schulfremden Personen oder Gruppen - die gemeinnützige Zwecke sportlicher, sozialer, religiöser, politischer oder kultureller Art verfolgen - Schulräume und Schulhöfe zur Verfügung gestellt werden; auch für gewerbliche oder private Zwecke können Schulen zukünftig genutzt werden.
Das für die außerschulische Nutzung zu entrichtende Entgelt bestimmt sich nach Art und Umfang der Nutzung. Nähere Informationen - insbesondere zu den Entgelten - werden Ihnen gerne persönlich erteilt.
Kontakt
Stand: 27.03.2012







[schließen]
Bookmarken bei