Verunreinigungen durch Heizöl – Falsches Handeln mit Folgen!
In der Vergangenheit wurde wiederholt verunreinigtes Heizöl in Heizöltankanlagen gefüllt. Generell geschieht dies, ohne dass der Kunde auf die Verunreinigung aufmerksam gemacht wird, bzw. die Chance hat, festzustellen, ob seine Heizöllieferung als "sauber" einzustufen ist. Probleme bringen auch Heizöltanks mit sich, die nicht regelmäßig vom Fachmann gereinigt wurden.
Bedingt durch die Verschmutzung gingen einige Heizanlage auf Störung, so dass die Hersteller oder Lieferanten des Heizöls den Betreibern der Anlage angeboten haben, die Behälter zu entleeren, zu reinigen und neues Heizöl einzufüllen. Hierbei ist es vorgekommen, dass in Kunststoffbatteriebehälter zusätzliche Öffnungen eingebracht wurden, um die Behälter schneller und einfacher entleeren bzw. reinigen zu können.
Diese zusätzlichen Löcher wurden anschließend mit Berstsicherungen versehen.
Die Untere Wasserbehörde der Stadt Mülheim an der Ruhr weist darauf hin, dass an Behältern keine zusätzlichen Öffnungen eingebracht oder andere Änderungen an der Konstruktion vorgenommen werden dürfen, da ansonsten die behördliche Zulassung erlischt und die weitere Verwendung des Behälters unzulässig ist.
Aus diesem Grund ist vor jeder Änderung an einer Heizölbehälteranlage die Untere Wasserbehörde zu kontaktieren (Tel.: 4 55 70 18 + 4 55 70 15).
Kontakt
Stand: 21.02.2003













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