Verwarnungsgeld

Hierbei handelt es sich um Beträge zwischen 5,- und 35,- Euro, die bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten erhoben werden.

Wenn eine Ordnungswidrigkeit festgestellt wurde, wird zunächst die für die Ordnungswidrigkeit verantwortliche Person ermittelt, die dann ein Verwarnungsgeldangebot in entsprechender Höhe erhält. Durch Zahlung des Verwarnungsgeldes wird die Verwarnung wirksam angenommen. Eine Rückzahlung ist danach nicht mehr möglich.

Die Verwarnungen werden nicht im Verkehrszentralregister gespeichert; Punkte werden somit nicht vergeben.

Wird die Verwarnung nicht rechtzeitig angenommen und/oder werden Einwände geltend gemacht, die nicht zur Einstellung des Verfahrens führen, wird das Verwarnungsgeld in ein Bußgeldverfahren übergeleitet und ein entsprechender Bußgeldbescheid erlassen. Insoweit ist mit der Verwarnung auch die für das folgende Bußgeldverfahren notwendige Anhörung verbunden.

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Stand: 12.01.2012

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