Vogelgrippe: Mülheim zwar nicht betroffen – dennoch Meldepflicht für alle Halter!

Die seit einigen Wochen in Asien und Russland grassierende Vogelgrippe ist bislang nicht zum Stillstand gekommen. Es besteht weiterhin die Befürchtung, dass sich diese Seuche ausbreiten kann. Daher hat das zuständige Bundesministerium folgende Vorsichtsmaßnahme angeordnet:

Die Halter von Hühnern, einschließlich Perl- und Truthühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Rebhühnern, Wachteln oder Tauben werden aufgefordert, sich beim Veterinäramt unter Angabe ihres Namens, ihrer Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes, bezogen auf die jeweilige Tierart, registrieren zu lassen, damit im Falle eines Falles Schutzmaßnahmen ergriffen werden können.

Die Registrierung ist möglich:
- telefonisch unter der Rufnummer 455–0, montags bis freitags zwischen 12.30 und 16.00 Uhr,
- per Fax unter der Nummer 455-9999,
- per E-mail info@stadt-mh.de oder
- persönlich an der Infotheke, Rathauseingang Ruhrstraße 32-34, montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr.

Amtsveterinärin Dr. Heike Schwalenstoecker-Waldner weist darauf hin, dass Tierhalter von Geflügel, die in der Vergangenheit ihren Bestand angezeigt haben, aufgefordert werden, jede Bestandsänderung seitdem (Tierzahl, Tierart, Standortwechsel etc.) ebenfalls anzuzeigen. Außerdem müssen alle Geflügelhalter ein Bestandsregister führen.

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Stand: 26.08.2005

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