Vollmacht bei Zulassungsangelegenheiten

Wenn Sie sich in KFZ-Zulassungsangelegenheiten vertreten lassen wollen, benötigt Ihr Vertreter/Ihre Vertreterin 

  • eine schriftliche Vollmacht von Ihnen sowie
  • Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass und
  • Ihr Vertreter muss sich auch selbst ausweisen können.

In der Vollmacht muss Ihr Vertreter/Ihre Vertreterin ausdrücklich ermächtigt werden, die beiden Zulassungsbescheinigungen (früher auch Fahrzeugbrief und -schein genannt) für Sie in Empfang zu nehmen.

Außerdem muss diese Person ausdrücklich berechtigt sein, über sämtliche Ihrer gebührenrechtlichen oder kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Verhältnisse (also auch über etwaige Steuer- und/oder Gebürenrückstände) informiert zu werden. Denn im Rahmen der Fahrzeugzulassung werden solche Tatbestände überprüft!

Schließlich müssen auch Angaben zu der gesetzlich vorgeschriebenen Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer gemacht werden (Bankverbindung, Kontoinhaber).

Unterlagen

Unterlagen

Wir empfehlen, das unten angegebene Vollmachtsformular zu benutzen, da es bereits alle erforderlichen Angaben enthält.

Die Vollmacht muss schriftlich gegeben werden, eigenhändig unterschrieben sein und zusammen mit den übrigen Unterlagen vorgelegt werden, die für die jeweilige Zulassung erforderlich sind (siehe dort).

Gebühren

Gebühren

- keine -

Kontakt

Kontakt

Kontext


Stand: 12.01.2012

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