Vom Antrag zum Ratsbeschluss
Nachfolgend wird kurz dargestellt, wie üblicherweise der Weg von einem Antrag bis hin zum Ratsbeschluss und der Umsetzung verläuft:
- Antragsteller:
Initiative aus Bürgerschaft, Rat der Stadt, Ratsfraktionen, Bezirksvertretungen oder Verwaltung (90 % aller Entscheidungen liegen Verwaltungsvorlagen zugrunde)
- Verwaltung:
Bereitet Entscheidungsvorschläge vor
- Bezirksvertretungen:
Beraten Vorlagen der Verwaltung, entscheiden oder schlagen dem Fachausschuss gegebenenfalls Änderungen vor
- Fachausschüsse:
Beraten Vorlagen der Verwaltung, nehmen gegebenenfalls Änderungen vor, entscheiden oder geben eine Empfehlung an den Rat der Stadt
- Rat der Stadt:
Entscheidet über Vorlagen der Verwaltung
- Verwaltung:
Führt entsprechende Ratsbeschlüsse aus;
der Rat kontrolliert die Durchführung der Beschlüsse durch die Verwaltung
- Fraktionen:
Beraten Entscheidungsvorschläge in internen Sitzungen
Kontakt
Stand: 11.01.2012














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