Vorhabenbezogener Bebauungsplan C 20(v) - Mellinghofer Straße / Mariannenweg
Der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr hat in seiner Sitzung am 18. Dezember 2008 den Satzungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Mellinghofer Straße / Mariannenweg - C 20(v)" gefasst.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 15. Januar 2009 ist der vorhabenbezogene Bebauungsplan rechtskräftig.
Ziele der Planung:
- Errichtung von 2 Einzel- und 6 Doppelhäusern
Pläne:
Schriftliche Anfragen richten Sie bitte an:
- Amt für Stadtplanung, Bauaufsicht und Stadtentwicklung -
Postfach 10 19 53
45466 Mülheim an der Ruhr
oder
amt61@muelheim-ruhr.de
Die hier freigestellten Texte und Pläne dienen zur allgemeinen Information, ein Rechtsanspruch kann daraus nicht abgeleitet werden. Die Originale sind im Planungsamt während der Öffnungszeiten einsehbar.
Für nähere Informationen zum aktuellen Stand der Planung wenden Sie sich bitte an die zuständigen Ansprechpartner im Amt für Stadtplanung, Bauaufsicht und Stadtentwicklung.
Hinweise
Kontakt
Kontext
- Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Mellinghofer Straße / Mariannenweg - C 20(v) (Dateigröße: 1963 KB/-typ: pdf)
- Textliche Festsetzungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Mellinghofer Straße / Mariannenweg - C 20(v) (Dateigröße: 69 KB/-typ: pdf)
Stand: 24.05.2012













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