Vorhabenbezogener Bebauungsplan M 19(v) - Marienhof

Der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr hat in seiner Sitzung am 20. September 2007 den Satzungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Marienhof - M 19(v)" gefasst.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 15. Oktober 2007 ist der vorhabenbezogene Bebauungsplan rechtskräftig.

 

Ziele der Planung:

  • Neubau eines Altenpflegeheimes für 102 Pflegeplätze nebst Serviceeinrichrungen als Ersatz für die bestehende Einrichtung
  • Errichtung von zwei Gebäuden mit ca. 32 Service-Wohnungen
  • Errichtung eines Atriumhauses mit ca. 6 Wohneinheiten
  • Neubau von 18 Einfamilienhäusern

 

Pläne:

Luftbild zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Marienhof - M19(v) Rechtsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Marienhof - M19(v) Vorhaben- und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Marienhof - M19(v) Isometrie zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Marienhof - M19(v)

 

Schriftliche Anfragen richten Sie bitte an:

- Amt für Stadtplanung, Bauaufsicht und Stadtentwicklung -
Postfach 10 19 53
45466 Mülheim an der Ruhr
oder
amt61@muelheim-ruhr.de

 

Die hier freigestellten Texte und Pläne dienen zur allgemeinen Information, ein Rechtsanspruch kann daraus nicht abgeleitet werden. Die Originale sind im Planungsamt während der Öffnungszeiten einsehbar.

Für nähere Informationen zum aktuellen Stand der Planung wenden Sie sich bitte an die zuständigen Ansprechpartner im Amt für Stadtplanung, Bauaufsicht und Stadtentwicklung.

 

Hinweise

 

Kontakt

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Stand: 15.05.2012

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