Vorhabenbezogener Bebauungsplan O 34(v) - Fängerweg

Der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr hat in seiner Sitzung am 28. Februar 2011 den Satzungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Fängerweg - O 34(v)" gefasst.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 31. März 2011 ist der vorhabenbezogene Bebauungsplan rechtskräftig.

 

Ziele der Planung:

  • Errichtung eines Doppelhauses sowie einer Hausgruppe mit drei Wohneinheiten als Innenbereichserschließung zwischen der Großenbaumer Straße und dem Wintgensweg

 

Pläne:

Luftbild zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Fängerweg - O 34(v) Rechtsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Fängerweg - O 34(v) Vorhaben- und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Fängerweg - O 34(v)

 

Schriftliche Anfragen richten Sie bitte an:

- Amt für Stadtplanung, Bauaufsicht und Stadtentwicklung -
Postfach 10 19 53
45466 Mülheim an der Ruhr
oder
amt61@muelheim-ruhr.de

 

Die hier freigestellten Texte und Pläne dienen zur allgemeinen Information, ein Rechtsanspruch kann daraus nicht abgeleitet werden. Die Originale sind im Planungsamt während der Öffnungszeiten einsehbar.

Für nähere Informationen zum aktuellen Stand der Planung wenden Sie sich bitte an die zuständigen Ansprechpartner im Amt für Stadtplanung, Bauaufsicht und Stadtentwicklung.

 

Hinweise

Kontakt

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Stand: 15.05.2012

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