Vorkaufrechtsbescheinigung
Im Baurecht wird bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen der Gemeinde ein Vorkaufsrecht eingeräumt. Alle Grundstückskaufverträge werden daraufhin überprüft, ob entsprechende Voraussetzungen vorliegen und ob ein gegebenenfalls bestehendes Recht ausgeübt werden soll. Die Bescheinigung ist kostenpflichtig.
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Stand: 04.05.2012













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