Vorläufiger Personalausweis
Dieser Ausweis ist ein vorläufiges Identitätsdokument, das Ihnen sofort ausgestellt wird, wenn Sie glaubhaft darlegen können, dass Sie unverzüglich einen Ausweis benötigen.
Allgemeine Informationen
Der vorläufige Personalausweis ist drei Monate lang gültig. Gleichzeitig stellen Sie einen Antrag auf Ausstellung eines (endgültigen) Personalausweises.
Nähere Informationen hierzu finden Sie in den weiter unten stehenden Links.
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Personen, die über einen gültigen Reisepass verfügen, genügen damit ihrer Ausweispflicht.
Für Personen ab 12 Jahren kann ein vorläufiger Personalausweis mit Zustimmung der Sorgeberechtigten ausgestellt werden. Die Unterschrift beider Elternteile ist erforderlich, sofern beide das Sorgerecht gemeinsam besitzen. Das entsprechend auszufüllende Formular "Antrag der Eltern (Sorgeberechtigten) für Ausweise der Kinder" wird zum Ausdruck am Ende dieses Beitrags zur Verfügung gestellt.
Unterlagen
Bitte bringen Sie diese Unterlagen mit:
- Bisheriger Personalausweis, auch wenn er bereits abgelaufen ist oder
- Reisepass beziehungsweise Kinderausweis,
- aktuelles, biometrietaugliches Frontfoto (siehe dazu auch die Informationen der Bundesdruckerei, einen Link finden Sie unterhalb des Beitrages)
- gegebenenfalls Sorgerechtsbeschluss oder rechtskräftiges Scheidungsurteil aus dem das alleinige Sorgerecht hervorgeht
- für Ausweise der Kinder: Antrag der Eltern/Sorgeberechtigten (siehe unten)
Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen.
Eine generelle Vorlageverpflichtung des Stammbuches oder der Geburtsurkunde besteht jetzt zwar nicht mehr, das Bürgeramt empfiehlt jedoch, diese Unterlagen auch weiterhin bei der Beantragung von Ausweispapieren mitzubringen, damit mögliche Unklarheiten bei der Namensführung direkt abgeklärt werden können (z.B. Sonderzeichen).
Gebühren
Kontakt
Kontext
Stand: 21.03.2013
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