Vorsicht nicht nur im Wald:Tollwutimpfung im Stadtgebiet

Die letzten Tollwutfälle in Nordrhein-Westfalen sind im Jahr 2001 aufgetreten. Die Tollwutimpfung ist gesetzlich mindestens zwei Jahre über den letzten Tollwutfall hinaus festzusetzen. Aus diesem Grund ist es daher erforderlich, die Immunisierung gegen die Tollwut der Füchse gemäß der Tollwutverordnung auch im Frühjahr 2003 durchzuführen. Das Impfgebiet muss mindestens eine Fläche von 5000 km² umfassen. Dies führt dazu, dass auch Gebiete beködert werden müssen, in denen seit längerer Zeit keine Tollwut aufgetreten ist. Wie in den Vorjahren wird auch wieder der Köder Rabifox (925 Handköder) des Impfstoffwerkes Dessau-Tornau ausgebracht. Die Handauslage erfolgt in der Zeit vom 26. April 2003 bis 11. Mai 2003. In dieser Zeit werden von den Jagdausübungsberechtigten die Impfköder ausgelegt.
Bei Kontakt mit Ködern durch Haustiere ist die fachkundige Auskunftsstelle das Veterinäramt, bei Kontakt mit Ködern durch Menschen ist die fachkundige Auskunftsstelle das Gesundheitsamt:
Sollten z. B. Hunde mit den Ködern in Kontakt kommen, ist das Veterinäramt zu Rate zu ziehen. Tel.-Nr.: 455-3801, Fax-Nr.: 455-3899, e-mail-adresse: Dr.Michael.Berger@stadt-mh.de. Bei Kontakt von Menschen mit den Ködern ist das Gesundheitsamt zu unterrichten. Tel.-Nr.: 455-5300, Fax-Nr.: 455-585399.

Kontakt


Stand: 24.04.2003

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