Vorsichtsmaßnahmen und Krankheitsbilder
| Salmonellen im Pudding, Nägel im Babybrei, Keime im Eis - immer wieder schrecken derart unappetitliche Meldungen Verbraucher und Verbraucherinnen auf. Im Umgang mit Lebensmitteln ist besondere Umsicht geboten; eigentlich selbstverständlich, dass in Bezug auf die Hygiene strenge Vorschriften gelten. Das Infektionsschutzgesetz fordert deshalb von Personen, die gewerbsmäßig bestimmte Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, eine besondere Bescheinigung: |
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Wer direkt (mit der Hand) oder indirekt über Bedarfsgegenstände (zum Beispiel Geschirr, Besteck und andere Arbeitsmaterialien) mit diesen Lebensmitteln in Berührung kommt, oder in Küchen von Gaststätten, Restaurants, Kantinen, Cafés oder sonstigen Einrichtungen mit und zur Gemeinschaftsverpflegung tätig ist, benötigt dafür eine Bescheinigung gemäß § 43 Abs.1 Infektionsschutzgesetz. Diese Bescheinigung stellt das Gesundheitsamt aus.
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| Warum müssen besondere Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden?
In diesen Lebensmitteln können sich bestimmte Krankheitserreger besonders leicht vermehren. Durch den Verzehr von derart mit Mikroorganismen verunreinigten Lebensmitteln sind schwere Erkrankungen an Lebensmittelinfektionen oder -vergiftungen möglich. In Gaststätten oder Gemeinschaftseinrichtungen kann davon eine große Anzahl von Menschen betroffen sein. Wie können Sie zur Verhütung lebensmittelbedingter Infektionen beitragen?
Nach dem Infektionsschutzgesetz dürfen Sie nicht mit Lebensmitteln umgehen, wenn bei Ihnen Krankheitserscheinungen auftreten, die auf eine der folgenden Erkrankungen hinweisen oder die ein Arzt bzw. eine Ärztin bei Ihnen festgestellt hat:
Folgende Krankheitsbilder weisen auf diese Erkrankungen hin:
Treten bei Ihnen die genannten Krankheitszeichen auf, nehmen Sie unbedingt den Rat Ihres Haus- oder Betriebsarztes bzw. -ärztin in Anspruch! Sagen Sie ihm oder ihr auch, dass Sie in einem Lebensmittelbetrieb arbeiten. Außerdem sind Sie verpflichtet, sofort Ihre Vorgesetzte bzw. Ihren Vorgesetzten über die Erkrankung zu informieren. |
Kontakt
Stand: 12.03.2009













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