Vorübergehende Gaststättenerlaubnis (Gestattung)
Sie möchten während einer Veranstaltung alkoholische Getränke gegen Entgelt ausschenken?
Dann benötigen Sie eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis (Gestattung) gemäß § 12 des Gaststättengesetzes (GastG).
Sie können unmittelbar mit uns Kontakt aufnehmen und über das Internet den Antrag online stellen.
Die Höhe der Verwaltungsgebühr beträgt zwischen 25,00 und 800,00 EUR.
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach den Veranstaltungstagen sowie der Anzahl der Ausschankstände.
Hinweise:
- Sollte die Veranstaltung in einem Festzelt durchgeführt werden, bitte ich Sie, sich mit dem hiesigen Bauordnungsamt unter der Tel.-Nr.: 02 08 / 4 55 63 00 in Verbindung zu setzen.
- Hier finden Sie ein Merkblatt zum Umgang mit Lebensmitteln auf öffentlichen Veranstaltungen.
Formulare
Den Antrag auf eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis finden Sie hier.
Kontakt
Stand: 16.06.2010






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