Wählertäuscher verurteilt!
"Im Namen des Volkes" erging in diesen Tagen ein Urteil am Amtsgericht Mülheim, mit dem zwei Mitglieder der Partei "Die Republikaner" wegen gemeinschaftlicher Wählertäuschung in neun Fällen für schuldig befunden wurden. Die Angeklagten wurden zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 40 EURO bzw.180 Tagessätzen zu je 12 EURO verurteilt.
Das Rechtsamt der Stadt Mülheim hatte im März 2005 im Zusammenhang mit einem "Anfangsverdacht" beim Polizeipräsidium Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Wählertäuschung und Urkundenfälschung erstattet. Mit dem Hinweis, man sammele Unterschriften für eine Aktion, die sich mit dem Thema "Gewalt gegen Kinder" und "härtere Bestrafung von Sexualstraftätern" befasse, seien Unterschriften für die Zulassung der Partei "Die Republikaner" zur Landtagswahl 2005 erschlichen worden.
Gleichzeitig seien beim Wahlamt der Stadt Abweichungen bei Unterschriften festgestellt worden. Die Staatsanwaltschaft Duisburg konnte tatsächlich zwei handelnde Personen ermitteln, ihnen das sträfliche Verhalten nachweisen und so konnte es zu dem gefälltem Urteil kommen.
Stadtdirektor Dr. Frank Steinfort (Foto) sieht in dem Verfahren und dem Abschluss mit einer Bestrafung "einen Sieg für die Demokratie und den Rechtsstaat".
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Stand: 11.12.2007













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