Wahl der Schiedspersonen

Eine Schiedsperson wird für die Dauer von 5 Jahren von der jeweils zuständigen Bezirksvertretung gewählt.
Das Amt der Schiedsperson kann jeder übernehmen, der das 30. Lebensjahr vollendet hat, in dem Schiedsamtsbezirk wohnt und die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzt.
Näheres regelt das Schiedsamtsgesetz NW.
Zu den Aufgaben von Schiedspersonen gehört die gütliche Beilegung von Strafsachen und bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten in den gesetzlich bestimmten Fällen. Die Schiedsperson ist ehrenamtlich tätig und erhält keine Vergütung, sondern lediglich den Ersatz von Auslagen.
Mülheimer Bürgerinnen und Bürger, die an der Übernahme dieser ehrenamtlichen Tätigkeit interessiert sind, können sich bei der

Oberbürgermeisterin
Amt für Ratsangelegenheiten und Bürgerinformation
Leineweberstraße 18 - 20
45468 Mülheim an der Ruhr

schriftlich bewerben.
Die Bewerbung sollte enthalten:

Namen und Vornamen (ggf. Geburtsnamen)
Anschrift
Geburtsdatum
Geburtsort
Beruf

Außerdem sollten die Bewerber kurz schildern, welche Erfahrungen für die Ausübung des Schiedsamtes eingebracht werden.

Nähere Auskünfte erhalten Sie unter den Rufnummern
0208 / 455 1617 oder - 16 16.

Kontakt


Stand: 07.02.2011

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