Informationen zur Wahl des Integrationsrates der Stadt Mülheim an der Ruhr am 7.2.2010
Der Rat der Stadt hat in seiner konstituierenden Sitzung am 29. Oktober 2009 die Einrichtung des Integrationsrates, bestehend aus 24 Mitgliedern, beschlossen. Sechzehn Mitglieder werden nach den Bestimmungen des § 27 GO NW für die Dauer der Wahlzeit des Rates (fünf Jahre) nach Listen oder als Einzelbewerber/in gewählt. Diese Wahl findet am 7.2.2010 statt. Acht Mitglieder werden vom Rat der Stadt mit Stimmrecht in den Integrationsrat entsandt. Durch diese Zusammensetzung wird die Voraussetzung geschaffen, Migrantenvertretung und Kommunalpolitik eng zu verzahnen. Der/die Vorsitzende und seine/ihre zwei Stellvertreter/-innen werden aus der Mitte des Integrationsrates gewählt.
Der Integrationsrat kann sich mit allen Angelegenheiten der Gemeinde befassen und erhält weitestgehend den Status und das politische Gewicht eines Ratsausschusses. Er berät über alle wichtigen Themen der Integrationspolitik und wird in die Beratungsfolge zwischen Ausschüssen und Rat der Stadt aufgenommen, so kann Kommunalpolitik unmittelbar mitgestaltet werden. Zwischen Rat der Stadt und Integrationsrat wird ein Handlungsrahmen abgesteckt, so dass der Integrationsrat auch wirkliche Entscheidungskompetenzen erhält. Er entscheidet beispielsweise über die Mittel der Migrantenselbstorganisationen.
Wer kann wählen?
Wahlberechtigt sind Ausländer und Deutsche, wenn die deutsche Staatsangehörigkeit gem. § 3 Abs. 1 Nummern 2, 3, 4, 4, 4a und 5 des Staatsangehörigkeitsgesetzes frühestens fünf Jahre vor dem Tag der Wahl erworben worden ist. Jedoch müssen diese wahlberechtigten Personen sich bis zum 26.1.2010 (12. Tag vor der Wahl) in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Sie haben den Nachweis über die Wahlberechtigung zu führen.
Darüber hinaus muss die Person am Wahltag 16 Jahre alt sein, sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und mindestens seit dem 22.1.2010 (16. Tag) vor der Wahl in Mülheim an der Ruhr ihre Hauptwohnung haben.
Nicht wahlberechtigt sind Ausländer,
a) auf die das Ausländergesetz nach seinem § 1 Abs. 2, Nummern 2 und 3 keine
Anwendung findet,
b) die Asylbewerber sind.
2. Deutsche, die nicht von Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 erfasst sind.
Wer kann gewählt werden?
Wie bisher auch dürfen alle Nicht-Deutschen und Deutsche für den Integrationsrat kandidieren. Kandidatinnen und Kandidaten müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Um in den Integrationsrat gewählt zu werden, müssen bis zum 21.12.2009, 18.00 Uhr, Wahlvorschläge bei der Wahlleiterin eingereicht werden. Wahlvorschläge können als Listenwahlvorschlag (Wählergruppe) oder als Einzelwahlvorschlag (Einzelbewerber) eingereicht werden. Die Wahlvorschläge nebst Anlagen sind unter Verwendung der amtlichen Vordrucke in Block- oder Maschinenschrift in lateinischen Buchstaben abzufassen. Die amtlichen Vordrucke werden von der Wahlleiterin auf Anforderung kostenfrei ausgehändigt (die Unterlagen können auch im Kontext heruntergeladen werden). Darüber hinaus sind bei der Bildung von Listen bestimmte Formalitäten zu beachten. Informationen hierzu erhalten sie beim Amt für Ratsangelegenheiten und Bürgerinformation (Büro für Wahlangelegenheiten - Herr Sprenger Telefon 0208/455-1617 oder Geschäftsstelle des Integrationsrates - Frau Löber, Telefon: 0208/455-1615), Leineweberstraße 18-20, 45468 Mülheim an der Ruhr).
Jeder Listenwahlvorschlag (die sog. "Liste") sollte einen Namen haben, der sich deutlich von den Namen anderer Liste unterscheidet (z. B. Internationale Liste, Nationale Liste etc.). Diese Liste enthält die Namen aller Kandidatinnen und Kandidaten in einer bestimmten Reihefolge. Die Kandidatinnen und Kandidaten auf den vorderen Listenplätzen haben natürlich eine höhere Chance gewählt zu werden. Des Weiteren sollte die Liste eine ausreichende Anzahl von potenziellen Nachrückern enthalten, damit freigewordene Plätze immer wieder neu besetzt werden können.
Wie wird gewählt?
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Für jeden Stimmbezirk wird ein Wählerverzeichnis geführt. In das Wählerverzeichnis werden alle Personen eingetragen, bei denen am 3.1.2010 (35. Tag vor der Wahl) feststeht, dass sie am Wahltag wahlberechtigt sind.
Der/die Wähler/-in kann nur in dem Stimmbezirk wählen, in dessen Wählerverzeichnis er/sie eingetragen ist. Inhaber eines Wahlscheins können in jedem Stimmbezirk des Wahlgebietes oder durch Briefwahl wählen.
Jeder Wahlberechtigte erhält spätestens bis zum 17.1.2010 (21. Tag vor der Wahl) eine Wahlbenachrichtigung. Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, informieren Sie sich bitte unter der Telefonnummer 0208/455- 1617, in welchem Wahllokal Sie wählen können. Es ist zweckmäßig, die Wahlbenachrichtigungskarte am Tag der Wahl im Wahllokal vorzulegen. Sollte sie nicht mehr vorhanden sein, genügt für die Stimmabgabe auch die Vorlage eines gültigen Passes.
Wenn Sie am Wahltage verhindert sind, ist auch die Stimmabgabe durch Briefwahl möglich. Die Erteilung eines Wahlscheines kann mündlich oder schriftlich (auch durch E-Mail, Telefax, Fernschreiben, Telegramm etc.) beantragt werden. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
Bei der Briefwahl hat der/die Wähler/in der Wahlleiterin in einem verschlossenen Wahlbriefumschlag seinen Wahlschein, in einem besonderen verschlossenen Wahlumschlag seinen Stimmzettel so zu übersenden, dass der Wahlbrief am 7. Februar 2010 bis 16.00 Uhr bei ihr eingeht.
Das Wahlergebnis wird nach Schließung der Wahllokale am 7.2.2010 um 18.00 Uhr ermittelt. Danach werden die Stimmen ausgezählt. Nachdem alle gültigen Stimmergebnisse der Wahlleitung vorliegen, wird die Sitzverteilung ermittelt – die Berechnung erfolgt nach dem Verfahren "Hare/Niemeyer".
Nutzen Sie Ihre Chance, die Ihnen die Wahl am 7.2.2010 bietet!
Die Möglichkeiten der politischen Partizipation für die Migrantinnen und Migranten sind erheblich erweitert worden. Es ist daher nicht nur wichtig, dass möglichst viele Migrantinnen und Migranten aller Altersgruppen und Herkunftsländer, EU-Bürgerinnen und- Bürger ihr Wahlrecht ausüben, sondern sich ggfls. auch für eine Kandidatur entscheiden.
Kontakt
Kontext
- Unterlagen für Einzelbewerber (Dateigröße: 31 KB/-typ: pdf)
- Unterlagen für Listenwahlvorschläge (Dateigröße: 126 KB/-typ: pdf)
- Unterlagen für Listenwahlvorschläge - Anlage I Niederschrift (Dateigröße: 54 KB/-typ: pdf)
- Unterlagen für Listenwahlvorschläge - Anlage II Versicherung an Eides statt (Dateigröße: 23 KB/-typ: pdf)
Stand: 01.12.2011














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