Archiv-Beitrag vom 21.01.2013Wahl von Schöffen

Archiv-Beitrag vom 21.01.2013Wahl von Schöffen

Justizia entscheidet: Informationen über mögliche GerichtsverhandlungenIm ersten Halbjahr 2013 werden bundesweit die Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2018 gewählt. Gesucht werden in Mülheim an der Ruhr insgesamt 56 Frauen und Männer, die am Amtsgericht Mülheim an der Ruhr und Landgericht Duisburg als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Was sind die Voraussetzungen für ein Schöffenamt?

Die BewerberInnen müssen in Mülheim an der Ruhr wohnen, am 1. Januar 2014 zwischen 25 und 65 Jahre alt sein und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet, die aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Das verantwortungsvolle Ehrenamt verlangt in hohem Maße Unvoreingenommenheit, Objektivität und Selbstständigkeit, aber auch - wegen des teilweise anstrengenden Sitzungsdienstes - gesundheitliche Eignung. Daneben müssen Schöffen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben.

Was muss ein Schöffe tun?

Im Gericht sind Schöffen mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Gegen beide Schöffen kann somit niemand verurteilt werden, da für jedes Strafmaß eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich ist. In der Hauptverhandlung steht auch den Schöffen ein Fragerecht zu. Sie müssen sich entsprechend verständlich machen, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.

Interesse?

Interessenten für das Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen melden sich bitte telefonisch beim Rats-  und Rechtsamt unter den Rufnummern 455-3032 und -3033.
Das entsprechende Bewerbungsformular wird Ihnen dann postalisch zugesandt, kann aber auch im Beitrag zur Schöffenwahl heruntergeladen werden.

 

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Stand: 21.01.2013

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