Wahl von Schöffinnen und Schöffen
Das Amt Rat der Stadt, Bezirksvertretungen und Wahlen macht darauf aufmerksam, dass für die Amtszeit vom 1. Januar 2005 bis 31. Dezember 2008 wieder zahlreiche Haupt- und Hilfsschöffen zu wählen sind. Im Gerichtsverfassungsgesetz ist geregelt, wer zum Schöffen berufen werden kann.
Das Amt des Schöffen ist ein Ehrenamt.
Eine Vorschlagsliste, die bis zum 30. Juni 2004 abgeschlossen sein muss, soll alle Bevölkerungsgruppen in Mülheim an der Ruhr angemessen berücksichtigen. Die Bewerber(innen) müssen mindestens 25, jedoch nicht über 70 Jahre alt, und Deutsche sein.
Die Liste wird nach Fertigstellung öffentlich ausgelegt. Der Zeitpunkt der Auslegung wird frühzeitig vorher bekannt gegeben. Interessierte Personen und Personengruppen werden gebeten, ihre Vorschläge für die Aufstellung einer Vorschlagsliste bis zum 16. April 2004 dem Amt Rat der Stadt, Bezirksvertretungen und Wahlen, Ruhrstraße 32, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer 5, einzureichen.
Weitere telefonische Auskünfte erteilt das Amt unter den Rufnummern 455 – 1621 und – 1622.
Kontakt
Kontext
Stand: 24.03.2004














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