Was ist Arbeitslosengeld II (ALG II)?
Die Bezeichnung ALG II steht als Abkürzung für den Begriff Arbeitslosengeld II. Hierbei handelt es sich um eine steuerfinanzierte Leistung zur Grundsicherung für Arbeitssuchende. Das ALG II wird auf Grundlage des SGB II geregelt. Für den Bezug ist trotz der Bezeichnung, Arbeitslosigkeit keine Voraussetzung. Es kann auch ergänzend (aufstockend) zum Arbeitslosengeld I oder aber wegen zu geringen Einkommens gezahlt werden.
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Stand: 11.10.2010








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