Was ist Arbeitslosengeld I (ALG I)?
Die Bezeichnung ALG I steht als Abkürzung für den Begriff Arbeitslosengeld I. Hierbei handelt es sich um eine Entgeltersatzleistung, die auf Grundlage des SGB III geregelt wird. Das Arbeitslosengeld I wird aus den Beiträgen der Arbeitslosenversicherung finanziert. Es stellt somit eine Versicherungsleistung dar. Aufgrund dessen muss für den Anspruch auf Arbeitslosengeld I eine entsprechende Anwartschaftszeit, d.h. beitragspflichtige Beschäftigungszeit von mindestens 12 Monaten innerhalb einer Frist von 2 Jahren vor der Arbeitslosmeldung erfüllt sein. Die Bezugsdauer richtet sich nach der Dauer des versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses sowie dem bei Anspruch vollendeten Lebensjahr des Arbeitslosen.
Die Bezieher von Arbeitslosengeld I werden in Mülheim an der Ruhr betreut durch die
Agentur für Arbeit Oberhausen
Geschäftsstelle Mülheim-Ruhr
Kaiserstr. 99
45468 Mülheim an der Ruhr
Tel. 02 08 /4 43 04 - 0
Fax: 02 08 / 4 43 04 - 500
Kontakt
Stand: 11.10.2010








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