Was ist das SGB III?
Das SGB III steht als Abkürzung für das Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III). Dieses Gesetz regelt das Arbeitsförderungsrecht sowie die Arbeitslosenversicherung. Es umfasst alle Leistungen und Maßnahmen um Arbeit zu fördern und unterteilt sich in Leistungen an
- Arbeitnehmer,
- Arbeitgeber und
- Träger.
Ziel der Arbeitsförderung ist die Vermeidung von Arbeitslosigkeit, die Verkürzung der Dauer von Arbeitslosigkeit sowie unterstützende Maßnahmen zur Regulierung von Angebot und Nachfrage auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt.
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Stand: 11.10.2010








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