Was ist eine Optionskommune?

Eine Optionskommune ist eine Kommune – Stadt oder Landkreis – die die im Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) geregelten Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende in alleiniger Trägerschaft – also ohne Beteiligung der Agenturen für Arbeit - wahrnimmt.

Im Gesetz wird eine Optionskommune als zugelassener kommunaler Träger (zkT) definiert. Per Gesetz wird die Zahl der zugelassenen kommunalen Träger in Abhängigkeit von der Stimmenverteilung der Länder im Bundesrat auf 69 begrenzt.

Diese Möglichkeit – Option – ist für die Kommunen eine Zeit der Erprobung, um die Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II für Arbeitslose in eigener Zuständigkeit zu bearbeiten. Dieses Experiment ist befristet auf sechs Jahre. Es begann am 01.01.2005 und endet am 31.12.2010. Die Vor- und Nachteile dieses Modells sollen in der Praxis getestet und mit der Variante von gemeinsamer Aufgabenwahrnehmung von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen verglichen werden.

Neben Wiesbaden, Schweinfurt und Erlangen ist Mülheim an der Ruhr eine der sechs optierenden kreisfreien Städten. Das bedeutet, neben der Gewährung von Geldleistungen ist die Stadt Mülheim an der Ruhr auch alleinverantwortlich für die Beratung, Arbeitsvermittlung und Arbeitsförderung aller Langzeitlosen in ihrem Zuständigkeits- und Wirkungsbereich.

Um die Aufgaben an Stelle der Bundesagentur für Arbeit wahrzunehmen ist von der Optionskommune eine besondere Einrichtung zu errichten, die diese Aufgaben wahrnehmen soll. In Mülheim an der Ruhr wurde deswegen die Sozialagentur eingerichtet.

 

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Stand: 11.10.2010

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