WBS? Was ist das?

In vielen Mietangeboten liest man den Zusatz "WBS erforderlich". Was ist ein "WBS"? "WBS" steht für Wohnberechtigungsschein. Er berechtigt zum Bezug einer mit öffentlichen Mitteln gebauten Wohnung. Um einen WBS zu bekommen, sind zwei Voraussetzungen zu beachten:

Das Gesamteinkommen aller Personen, die eine öffentlich geförderte Wohnung beziehen möchten, darf eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten und die gesetzlich vorgeschriebene Wohnungsgröße muss eingehalten werden. Einem Zwei-Personenhaushalt stehen 60 qm Wohnfläche zu. Vier Personen dürfen eine Wohnung bis zu 90 qm beziehen.

Einen Wohnberechtigungsschein erhalten z.B. nicht nur Bezieher von Arbeitslosengeld oder Rentner. Auch Berufstätige können von den Vorteilen einer öffentlich geförderten Wohnung profitieren. Um eine Vier-Raum Wohnung beziehen zu können, darf eine vierköpfige Familie mit einem Verdiener z.B. bis zu 42.000,- Euro brutto jährlich verdienen. Ein Drei-Personen-Haushalt mit einem jährlichen Bruttoeinkommen von bis zu 35.000,- Euro darf eine Drei-Raum-Wohnung beziehen. In Einzelfällen kann diese Grenze sogar höher sein.

Die städtische Internetseite bietet die Möglichkeit, mit Hilfe der angebotenen Auskunftsmasken (unter Suchanfrage Wohnberechtigungsschein eingeben) zunächst einmal selbst zu prüfen, ob die für einen Wohnberechtigungsschein erforderlichen Voraussetzungen erfüllt werden.

Wer sich zur Zeit auf Wohnungssuche befindet, kann sich in die Wohnungsvermittlung des Amtes für Wohnungsförderung und Wohnungswesen eintragen lassen. Sinnvoll ist es dann auch, einen Allgemeinen Wohnberechtigungsschein zu beantragen und sich damit bei den Wohnungsgesellschaften als wohnungssuchend registrieren zu lassen.

Weitere Auskünfte gibt es beim Amt für Wohnungsförderung und Wohnungswesen der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr unter den Rufnummern 455 6423/ -25/ -26. 

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Stand: 05.10.2007

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