Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld II?
Anspruch auf Arbeitslosengeld II hat, wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt:
Eine dieser Voraussetzungen ist, dass Sie mindestens 15 Jahre alt sind und ihr Alter eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. Diese Altersgrenze richtet sich nach dem Geburtsjahr und liegt zwischen dem 65. und 67. Lebensjahr. Welche Altersgrenze auf Sie zutrifft, können Sie in § 7a SGB II nachlesen.
Weitere Voraussetzungen sind, dass Sie außerdem erwerbsfähig und hilfebedürftig sind.
Erwerbsfähig ist derjenige, der unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich einer Erwerbstätigkeit nachgehen kann.
Hilfebedürftig ist, wer seinen eigenen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln sichern kann. Vor allem, wenn er es nicht durch Aufnahme einer zumutbaren Arbeit und/oder aus dem zu berücksichtigen Einkommen oder Vermögen kann und die erforderliche Hilfe auch nicht von anderen erhält. Dazu gehören insbesondere die Hilfe von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen (§ 9 SGB II).
Auch wenn Sie durch Ihr Einkommen den Lebensunterhalt der mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen nach oben genannten Vorgaben nicht beziehungsweise nicht ausreichend sichern können, gelten sie als hilfebedürftig.
Sie müssen weiterhin ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld II:
Kein Arbeitslosengeld II erhalten Personen, die Rente wegen Alters beziehen oder länger als sechs Monate nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen (zum Beispiel Krankenhausaufenthalt). Auch Auszubildende und Studenten erhalten im Regelfall kein Arbeitslosengeld II.
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Stand: 01.08.2011








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