"Wer hat Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II-Bürgergeldgesetz)?"

"Wer hat Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II-Bürgergeldgesetz)?"

Anspruch nach dem SGB II - Bürgergeldgesetz hat, wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt (§7 SGB II). Eine dieser Voraussetzungen ist, dass Sie mindestens 15 Jahre alt sind und Ihr Alter eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. Diese Altersgrenze richtet sich nach dem Geburtsjahr und liegt zwischen dem 65. und 67. Lebensjahr. Welche Altersgrenze auf Sie zutrifft, können Sie in § 7a SGB II nachlesen.

Person hält das Sozialgesetzbuch - SGB - in der Hand. Leistungsgewährung, Hilfebedürftige, Soziales, Sozialagentur, - Pixabay

Weitere Voraussetzungen sind, dass Sie außerdem erwerbsfähig und hilfebedürftig sind.

Erwerbsfähig sind diejenigen, die unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich einer Erwerbstätigkeit nachgehen können.

Hilfebedürftig ist, wer den eigenen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln sichern kann. Vor allem, wenn er*sie es nicht durch Aufnahme oder Beibehaltung einer zumutbaren Arbeit und/oder aus dem zu berücksichtigen Einkommen oder Vermögen kann und die erforderliche Hilfe auch nicht von anderen erhält. Dazu gehören insbesondere die Hilfe von Angehörigen oder von Träger*innen anderer Sozialleistungen (§ 9 SGB II).

Auch wenn Sie durch Ihr Einkommen den Lebensunterhalt der mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen nach oben genannten Vorgaben nicht beziehungsweise nicht ausreichend sichern können, gelten Sie als hilfebedürftig.

Sie müssen weiterhin ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Auszubildende und Studierende können nach Prüfung des jeweiligen Einzelfalls Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II - Bürgergeldgesetz als Beihilfe oder Darlehen haben und sind damit nicht (mehr) grundsätzlich von dem Bezug dieser Leistungen ausgeschlossen.

Kein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II - Bürgergeldgesetz

Keine Leistungen erhalten Personen, die Rente wegen Alters beziehen oder länger als sechs Monate nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen (zum Beispiel durch stationären Krankenhausaufenthalt).

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Stand: 01.03.2024

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