Werbereiter, Werbeständer, Warenauslage, Informationstände

Ein Blumenladen mit Warenauslage vor dem Geschäftslokal.Wenn Sie einen Werbereiter, Warenauslage vor Ihrem Geschäftslokal oder einen Informationsstand aufstellen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis Allgemeine Infos zu Sondernutzungen finden Sie unterhalb des Beitrages.

Am 1. April 2011 ist die Gestaltungssatzung und der Leitfaden für die Gestaltung von Sondernutzungen in der Innenstadt in Kraft getreten. Die Gestaltungssatzung finden Sie unterhalb des Beitrages.

Grundvoraussetzung zum Aufstellen eines Werbereiter oder ähnlichem ist, dass auf dem Gehweg eine Restbreite von mindestens 1,50 m für die Allgemeinheit verbleibt. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter des Ordnungsamtes.

Den Antrag zur Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis können Sie im Kontext herunterladen, ausdrucken und ausgefüllt entweder als Fax an die
Nummer: 0208 / 455-3293 oder auf dem Postweg dem Ordnungsamt, Straßenverkehrsrechtliche Abteilung,  Am Rathaus 1, 45468 Mülheim an der Ruhr, senden.

Gebühren

Gebühren

Für die Sondernutzungserlaubnis werden Gebühren erhoben. Die Gebühren setzt sich zusammen aus Sondernutzungs- und Verwaltungsgebühren.

Die Höhe der Sondernutzungsgebühr richtet sich nach der Art der Nutzung, der Tarifzone, das heißt die Örtlichkeit, wo die Nutzung vorgenommen wird, der Größe der in Anspruch genommenen Fläche und der Dauer der Nutzung und beträgt mindestens  10,- Euro.
Genaue Beträge finden Sie im Gebührentarif zur Sondernutzungssatzung.

Die Verwaltungsgebühr beträgt 11,- Euro.
In bestimmten Fällen ist auch eine Gebührenbefreiung, oder -reduzierung möglich. Informationen hierüber finden Sie hier.

Hier finden Sie Informationen zu Sondernutzungen.

Hier finden Sie die Gestaltungssatzung.

Kontakt

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Kontext


Stand: 02.02.2012

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