Wirtschaftliche Hilfen für ausländische Flüchtlinge

Ausländische Flüchtlinge sind Asylbewerber und Bürgerkriegsflüchtlinge.

Sie werden den Städten durch Bund und Land nach Verteilungsquoten zugewiesen.

Asylbewerber und Bürgerkriegsflüchtlinge erhalten im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes einen monatlichen Grundbetrag zur Bestreitung des laufenden Lebensunterhaltes inklusive Ernährung und Kleidung sowie ein Taschengeld für kleinere persönliche Bedürfnisse.

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Stand: 04.01.2012

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