Wirtschaftliche Hilfen für Nichtsesshafte
Nichtsesshafte sind Personen, die aus unterschiedlichsten Gründen, zum Beispiel Sucht oder psychische Beeinträchtigung, ihre Wohnung verloren haben und somit ohne festen Wohnsitz sind.
Die Personen erhalten in der Regel sogenannte Tagessätze nach dem 12. Buch des Sozialgesetzbuches in Form von Barschecks oder im begründeten Fall per Lebensmittelbestellschein, sowie bei Bedarf eine Bekleidungsbeihilfe. Ferner werden auf Antrag Krankenscheine für ambulante Behandlungen ausgestellt und Kosten für stationäre Krankenhausbehandlung übernommen.
Nichtsesshafte, die dem Grunde nach erwerbsfähig sind, haben Anspruch auf Arbeitslosengeld II nach dem 2. Buch des Sozialgesetzbuches. Diese Personen sind bei den Krankenkassen gesetzlich krankenversichert.
Hinsichtlich der persönlichen Beratung und gesellschaftlichen Integration Nichtsesshafter arbeitet das Sozialamt mit der zentralen Beratungsstelle des Diakonischen Werkes zusammen, das unter anderem im Rahmen des "Betreuten Wohnens" in eigens angemieteten Wohneinheiten Nichtsesshafte mit sozialarbeiterischer Betreuung und unter finanzieller Beteiligung des Landes an ein sozialverträgliches und eigenständiges Leben heranführt.
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Stand: 08.03.2012













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