Wohnberechtigungsschein
Zum Bezug einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung ist ein sogenannter Wohnberechtigungsschein (WBS) unbedingt erforderlich.
Der Eigentümer darf die Wohnung nur dann vermieten, wenn der Wohnungssuchende einen solchen vorlegt.
Ein WBS kann nur erteilt werden, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind:
1. Einkommen
Die Einkommensgrenze beträgt für einen Ein-Personenhaushalt 17.000,00 Euro und für einen 2-Personenhaushalt 20.500,00 Euro. Für jede weitere zum Familienhaushalt zu rechnende Person erhöht sich dieser Betrag um 4.700,00 Euro. Für zum Haushalt zu rechnende Kinder im Sinne des § 32 Abs. 1 - 5 des Einkommensteuergesetzes erhöht sich die Einkommensgrenze um weitere 600,00 Euro.
Bei der Berechnung des Einkommens werden die Einkünfte der letzten 12 Monaten zugrundegelegt.
Die Einkünfte werden um die Höhe der Werbungskosten, Freibeträge sowie pauschale Abzugsbeträge vermindert.
Die Einkünfte aller Angehörigen, die mit in die Wohnung einziehen möchten, dürfen die maßgebliche Einkommensgrenze nicht übersteigen.
2. Wohnungsgröße
Die angemessene Wohnungsgröße staffelt sich wie folgt:
- für einen Alleinstehenden: 50 qm Wohnfläche
- für einen 2-Personen-Haushalt: 2 Wohnräume oder 65 qm Wohnfläche
- für einen 3-Personen-Haushalt: 3 Wohnräume oder 80 qm Wohnfläche
- für einen 4-Personen-Haushalt: 4 Wohnräume oder 95 qm Wohnfläche
- für jede weitere haushaltsangehörige Person erhöht sich die Wohnfläche um einen Raum oder 15 qm Wohnfläche.
Ein WBS kann
- für eine spezielle Wohnung erteilt werden. Voraussetzung dafür ist die Einverständniserklärung des Vermieters der neuen Wohnung.
- lediglich unter Berücksichtigung der Einkünfte erteilt werden. Sie berechtigt dann zum Bezug einer Wohnung, deren Größe den Angaben auf dem WBS entspricht.
In Ausnahmefällen kann auch eine Bezugsgenehmigung erteilt werden, die von den genannten Voraussetzungen abweicht.
Wenn Sie sich zur Zeit auf Wohnungssuche befinden, besteht die Möglichkeit, sich online in die Wohnungsvermittlung eintragen zu lassen. Hier finden Sie dazu weitere Informationen.
Nähere Auskünfte erhalten Sie bei einem der genannten Ansprechpartner.
Unterlagen
Nachweise über die Einkünfte des vergangenen Kalenderjahres und des laufenden Jahres.
Gebühren
Die Gebühren für die Erteilung eines WBS richten sich nach der Höhe des Einkommens und liegen bei 5 Euro bzw. 10 Euro.
Kontakt
Kontext
- Antrag Wohnberechtigungsschein (Dateigröße: 41 KB/-typ: rtf)
- Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers (Dateigröße: 149 KB/-typ: rtf)
Stand: 22.03.2011














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